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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kassenpartner Nord GmbH für den Verkauf, die Vermietung und die Betreuung von Kassensystemen sowie IT-Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Dienst-, Werk-, Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen sowie Softwarelizenzierung und -miete) der Kassenpartner Nord GmbH, Hirtenwiese 5, 38543 Hillerse (nachfolgend „Kassenpartner“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
  2. Das Angebot von Kassenpartner richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Kassenpartner ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

  1. Alle Angebote von Kassenpartner sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Kassenpartner oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung bzw. Auslieferung der Ware zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

  1. Der genaue Umfang der von Kassenpartner zu erbringenden Leistungen (z. B. Installation von Kassensystemen, Einweisung, Softwarebereitstellung, Netzwerk- und IT-Infrastrukturarbeiten) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder den vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
  2. Kassenpartner ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen im Risikobereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat Kassenpartner nicht zu vertreten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Kassenpartner bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen im erforderlichen und zumutbaren Umfang zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugangsdaten, Zugänge zu Räumlichkeiten, der IT-Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Strom- und Netzwerkanschlüssen.
  2. Der Kunde ist für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung (Backup) seiner Systeme selbst verantwortlich. Vor jeglichen Arbeiten von Kassenpartner an den Systemen des Kunden hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Daten gesichert sind. Bei Datenverlusten haftet Kassenpartner nur im Rahmen von § 10 dieser AGB.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Hard- und Software pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, eventueller Transport-, Verpackungs- und Reisekosten.
  2. Rechnungen von Kassenpartner sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
  3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Während des Verzugs ist der ausstehende Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszins für Entgeltforderungen (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen. Kassenpartner behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
  4. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 6 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt

  1. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Kassenpartner ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder Spediteur auf den Kunden über.
  3. Kassenpartner behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren (Hardware, Datenträger etc.) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kassenpartner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 7 Softwarenutzungsrechte und Lizenzen

  1. An der dem Kunden überlassenen Software (z. B. Kassensoftware von Vectron oder anderen Herstellern) erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich (bei Miete/SaaS auf die Vertragslaufzeit) begrenztes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
  2. Eine Unterlizenzierung, Vermietung, Vervielfältigung oder Dekompilierung der Software ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend zulässig oder ausdrücklich vertraglich vereinbart.
  3. Ergänzend gelten für Softwareprodukte von Drittanbietern (z. B. Vectron Cloud-Dienste, myVectron) die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers, die dem Kunden auf Anfrage oder bei Bereitstellung zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Besondere Bedingungen für POS-Systeme und KassenSichV

  1. Kassenpartner vertreibt und installiert Kassensysteme, die den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland (insbesondere der Kassensicherungsverordnung – KassenSichV, den GoBD und der DSFinV-K) entsprechen können.
  2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, das Kassensystem ordnungsgemäß bei den Finanzbehörden anzumelden und eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu betreiben, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Kassenpartner berät den Kunden hierzu nach bestem Wissen, erbringt jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung.
  3. Die Beschaffung, Aktivierung und rechtzeitige Verlängerung von TSE-Zertifikaten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 9 Gewährleistung

  1. Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für B2B-Geschäfte, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werks.
  2. Der Kunde hat die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel Kassenpartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung/Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
  3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Betriebsbedingungen oder natürliche Abnutzung entstehen.

§ 10 Haftung und Schadensersatz

  1. Kassenpartner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kassenpartner beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Kassenpartner nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Kassenpartner nur dann, wenn der Kunde durch eine regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
  4. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungsschäden des Kunden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

  1. Soweit Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Support-, Wartungs-, Hosting-, Miet- oder SaaS-Verträge) geschlossen werden, gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  2. Ist im Vertrag keine Laufzeit vereinbart, gilt das Dauerschuldverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Kassenpartner insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von fälligen Beträgen für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nachhaltig verletzt.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Kassenpartner verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Kassenpartner enthalten.

§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Auf Verträge zwischen Kassenpartner und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Kassenpartner in Braunschweig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.