Was heute gilt
Anders als in Österreich oder Italien gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht, eine Registrierkasse zu führen. Sie dürfen Ihre Einnahmen mit einer offenen Ladenkasse erfassen, also mit einer Geldschublade und einem täglich erstellten Kassenbericht.
Verpflichtend ist etwas anderes: Wenn Sie sich für eine elektronische Kasse entscheiden, muss diese seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung arbeiten, Belege ausgeben und dem Finanzamt gemeldet sein. Die Entscheidung für eine Kasse ist also freiwillig, die Anforderungen danach sind es nicht. Was im Einzelnen dazugehört, steht im Ratgeber zur TSE-Pflicht.
Was geplant ist
Das ändert sich voraussichtlich. Im Koalitionsvertrag von 2025 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Registrierkassenpflicht für Betriebe oberhalb einer Umsatzgrenze einzuführen. Genannt wurden dabei 100.000 Euro Jahresumsatz und der 1. Januar 2027 als Starttermin.
Bei der Vorstellung des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität am 16. Juli 2026 nannte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil dann den 1. Januar 2028 als Zieldatum. Die Registrierkassenpflicht ist dort eine von 26 Maßnahmen; weitere betreffen unter anderem ein elektronisches Meldesystem für Umsätze und eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen.
Wichtig für die Einordnung: Ein verabschiedetes Gesetz gibt es bislang nicht. Anfang Juni 2026 wurde ein Entwurf veröffentlicht, das parlamentarische Verfahren steht aus. Bis der Gesetzestext beschlossen ist, sind sowohl das Datum als auch die Details offen. Dass sich der Termin bereits einmal um ein Jahr nach hinten bewegt hat, zeigt, wie vorläufig solche Ankündigungen sind.
Wer betroffen wäre
Nach den bisher bekannten Eckpunkten Betriebe, die Bargeld annehmen und mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielen. In der Praxis wären das vor allem:
- Gastronomie, von der Imbissbude bis zum Restaurant
- Einzelhandel mit Barkassen
- Bäckereien, Metzgereien und Hofläden
- Friseure, Kosmetik- und andere Dienstleistungsbetriebe
Nicht betroffen wären nach heutigem Stand Betriebe unterhalb der Umsatzgrenze und solche, die ausschließlich bargeldlos abrechnen.
Was noch offen ist
Zwei Punkte sind bislang nicht geklärt und entscheiden darüber, wie viele Betriebe die Regelung tatsächlich trifft:
- Ob sich die Grenze von 100.000 Euro auf den Gesamtumsatz oder nur auf den Barumsatz bezieht. Das macht für einen Betrieb mit hoher Kartenquote einen erheblichen Unterschied.
- Welche Ausnahmen vorgesehen sind, etwa für Vereine, Wochenmärkte oder mobile Verkaufsstellen.
Die Bonpflicht soll im Gegenzug entfallen
Ein Punkt, der in der Diskussion oft untergeht: Nach den Eckpunkten soll die Belegausgabepflicht wegfallen, wenn die Registrierkassenpflicht kommt. Die beiden Regelungen sind ausdrücklich als Tausch angelegt.
Bis ein Gesetz das regelt, gilt die Belegausgabepflicht allerdings unverändert. Wer sie heute umweltfreundlich erfüllen will, kann das ohnehin papierlos tun, etwa über einen digitalen Beleg per QR-Code auf dem Kundendisplay.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Wenn Sie ohnehin über eine Kasse nachdenken
Dann gibt es keinen Grund zu warten. Ein System, das heute die Kassensicherungsverordnung erfüllt, wird auch eine künftige Registrierkassenpflicht erfüllen. Sie kaufen nichts, was durch das Gesetz wertlos wird.
Wenn Sie nur wegen der geplanten Pflicht kaufen würden
Dann können Sie in Ruhe abwarten. Solange der Gesetzestext nicht steht, weiß niemand, ob Ihr Betrieb überhaupt unter die Regelung fällt. Wir raten in solchen Fällen ausdrücklich ab, auf Verdacht zu investieren, auch wenn wir daran verdienen würden.
Wenn Sie bereits elektronisch kassieren
Dann ist die geplante Pflicht für Sie ohnehin zweitrangig. Relevanter ist, ob Ihr aktuelles System TSE-konform ist, beim Finanzamt gemeldet wurde und den DSFinV-K-Export beherrscht. Das gilt heute schon und wird bei einer Kassennachschau geprüft.
Wie wir Sie dabei begleiten
Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren und aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert. Wenn Sie wissen wollen, ob und wann Ihr Betrieb betroffen wäre, rufen Sie an. Ein Gespräch dazu kostet nichts, und wenn die Antwort lautet, dass Sie erst einmal nichts tun müssen, sagen wir Ihnen das genauso.
Einen Überblick über konforme Geräte finden Sie bei unseren Registrierkassen und Kassensystemen. Wer die Anschaffung nicht auf einmal stemmen will, findet unter Kassensystem mieten die Alternative.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27. Juli 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Steuerliche Vorgaben ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Betriebs wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerkanzlei oder Ihr Finanzamt.


